Die RHÖN-KLINIKUM AG bekräftigt die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Asklepios Kliniken an den aktuellen Äußerungen des AOK-Bundesverbands zum Pflegebudget. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, hatte den Krankenhäusern unter anderem „strategische Umbuchungen“ und damit Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten unterstellt. Diese Vorwürfe weist die RHÖN-KLINIKUM AG zurück.
„Die Unterstellungen des AOK-Bundesverbands sind inakzeptabel und haltlos. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz müssen alle Kliniken, unabhängig von ihrer Trägerschaft, das Pflegebudget individuell mit den Kassen vor Ort verhandeln. Dabei werden exakte Tätigkeitsnachweise des Personals vorgelegt und diese der Qualifikation entsprechend ausgewiesen“, sagte Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG. Darauf aufbauend werden Pflegebudgets zwischen den Kliniken und den Kostenträgern geeint bzw. durch Schiedsstellen geschiedst. Erst diese Ergebnisse können abgerechnet werden.
Zudem fordert der AOK-Bundesverband nun auch Änderungen im Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Der Gesetzgeber soll dazu veranlasst werden, Stellen für Pflegehilfskräfte, die dringend auf den Stationen benötigt werden und nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, nicht mehr zu finanzieren. „Damit wird der eindeutige Wille des Gesetzgebers, mit dem Pflegebudget funktions- und tätigkeitsorientiert die Pflege als Ganzes zu stärken, torpediert. Wenn man Pflege am Bett stärken wolle, wie es der AOK-Bundesverband anführt, dann bedarf es des Wissens um deren Aufgaben im Klinikalltag und einer nachhaltigen Perspektive. Die anhaltende Pandemie und der sich weiter zuspitzende Fachkräftemangel erfordern ein Umdenken und eine sachgerechte Pflegefinanzierung im Interesse aller“, so Höftberger.
Nach den Berechnungen des Deutschen Pflegerats fehlen in den Krankenhäusern aktuell 40.000 bis 80.000 Vollkräfte. Hinzu kommt, dass viele Mitarbeitende bedingt durch die enormen Belastungen der Pandemie ihren Beruf unter den aktuellen Rahmenbedingungen verstärkt einstellen. Umso wichtiger ist es, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, das Know-how aller einzubinden und auch entsprechend der geleisteten Tätigkeit zu vergüten. Qualifizierte Pflegehilfskräfte arbeiten Hand in Hand mit examinierten Pflegekräften auf den Stationen zusammen, um Patienten bestmöglich zur versorgen. „Die wichtigen Tätigkeiten, die nichtexaminiertes Personal am Patienten leistet, haben sich nach der Reform von 2018 nicht verändert. Insofern ist das Argument des AOK-Bundesverbands, dass Leistungen von Hilfskräften in einer Höhe von bis zu vier Prozent des Pflegebudgets ausreichend berücksichtigt seien, nicht gerechtfertigt“, sagte Höftberger.
Erst Ende letzten Jahres hatten sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Abgrenzungsvereinbarung für das Pflegebudget geeinigt, mit dem Ergebnis, dass die Vereinbarung für das Jahr 2020 als Empfehlung und für die Pflegebudgets ab dem Jahr 2021 verpflichtend gelten solle. Durch den nun vom AOK-Bundesverband avisierten Änderungsantrag wird dieser Kompromiss der Selbstverwaltungspartner ausgehebelt. Dazu Höftberger: „Der AOK-Bundesverband stellt das bewährte Selbstverwaltungsprinzip in Frage und überschreitet hier deutlich eine Grenze. Darüber hinaus würde eine solche Regelung rückwirkend in ein bereits abgeschlossenes Wirtschaftsjahr eingreifen, was wir auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als hoch fragwürdig betrachten.“
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