Das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2022 war geprägt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und geopolitische Risiken infolge des Krieges in der Ukraine. Der pandemische Verlauf verhinderte die Rückkehr zur Normalität infolge der Einschränkungen bei der Leistungserbringung und der krankheitsbedingten Abwesenheit medizinischen Personals.
Die geopolitischen Entwicklungen mündeten in einer Störung der Lieferketten und damit einhergehend einer allgemeinen Steigerung des Preisniveaus. Während die Gesellschaften des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG die direkten Preissteigerungen im Energiebereich durch in der Vergangenheit kontrahierte Liefermengen im Wesentlichen ausgleichen konnten, führten die Preissteigerungen bei den Lieferanten zu einer erhöhten Belastung des Ergebnisses. Die Dissonanz zwischen den gesetzlichen Erstattungsmechanismen einerseits und der inflationären Preisentwicklung andererseits wird aus Sicht des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG zu erheblichen Auswirkungen auf die deutsche Gesundheitswirtschaft führen. Eine kurzfristige Anpassung bisher geltender Landesbasisfallwerte und anderer Vergütungskomponenten an das aktuelle Preisniveau erachtet der Konzern daher, auch vor dem Hintergrund der ausgelaufenen Erstattungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, als alternativlos und fordern die Politik dazu auf, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen.
Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG, sagte: „Die Pandemie und der Krieg in Europa stellt uns erneut vor außerordentliche Aufgaben. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch zukünftig die damit verbundenen vor allem wirtschaftlichen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich meistern werden.“
Im ersten Halbjahr 2022 wurden 427.344 Patienten in den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren behandelt und der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG erwirtschaftete dabei Umsatzerlöse in Höhe von 711,2 Mio. €, ein EBITDA in Höhe von 52,8 Mio. € und ein Konzernergebnis in Höhe von 12,8 Mio. €.
Die COVID-19-Pandemie offenbarte schonungslos die Defizite der bisherigen Gesundheitspolitik im Hinblick auf Investitionsfördermittel. Diese sind über Jahrzehnte hinweg entgegen dem Grundsatz der dualen Finanzierung den Kliniken nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt worden. Dies mündete in einer chronischen Unterfinanzierung des Gesundheitssystems.
Die RHÖN-KLINIKUM AG begrüßt grundsätzlich die geplante Verlagerung bestimmter Krankenhausleistungen in den ambulanten Bereich. Gleichzeitig sind Maßnahmen des Gesetzgebers zu einer deutlichen Verbesserung der ambulanten Vergütung und zusätzliche Investitionsfördermittel zur Schaffung weiterer ambulanter Strukturen erforderlich.
Kritisch betrachtet werden die im Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes genannten Maßnahmen zur Einschränkung der im Pflegebudget anrechnungsfähigen Berufsgruppen. Für den Krankenhausbereich wird vorgegeben, dass ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten examinierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Diese deutlich zu enge Auslegung verkennt die aktuelle Arbeitsmarktsituation und verhindert Entlastungen des Pflegepersonals.
Ebenfalls ist aus Sicht des Konzerns die Ausgestaltung der geplanten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) in der aktuellen Form nicht geeignet, um das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Pflege zu erhöhen. Vielmehr wird aus dieser Regelung zusätzlicher bürokratischer Aufwand zur täglichen Einstufung des Pflegebedarfs und einer damit einhergehenden zusätzlichen Belastung des Pflegepersonals erwartet.
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Juni 2022 die Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der hessischen Universitätsmedizin aus dem Jahr 2017 zwischen dem Land Hessen, den Universitäten Gießen und Marburg einschließlich der dazugehörigen Fachbereiche Medizin und dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) fristgerecht gekündigt. Ohne diesen Schritt hätte sich diese alte Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG begrüßt die im mit dem Land Hessen vereinbarten Letter of Intent (LoI) genannten ersten Schritte zur Normalisierung im Hinblick auf die Investitionsfördermittel, weist jedoch darauf hin, dass die in Aussicht gestellten, jedoch im Vergleich zu anderen Universitätskliniken weiterhin zu geringen Fördermittel, durch zusätzliche Eigenmittel flankiert werden müssen. Die Rahmenbedingungen haben sich seit der Unterzeichnung des LoI erheblich verändert. Die aktuellen Entwicklungen werden verschärft durch die rapide Umbaunotwendigkeit des deutschen Gesundheitssystems, welches innerhalb der nächsten Jahre digitaler, ambulanter und krisenfester gemacht werden soll.
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist weiterhin an einer Anschlussvereinbarung interessiert. „Um die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH auch für die Zukunft gut aufstellen zu können, benötigen wir jedoch bei der Bindung für einen langen Zeitraum ein stärkeres Ausmaß an Reaktionsmöglichkeiten“, betont Dr. Christian Höftberger.
Die komplette Ergebnisveröffentlichung lesen Sie in der Quartalsmitteilung: www.rhoen-klinikum-ag.com/zwischenberichte-quartalsmitteilungen
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