Das Wichtigste zuerst: Wir werden am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) immer sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten mit den für sie optimalen Strahlentherapien behandelt werden. Daran wird sich selbstverständlich nichts ändern! Es gibt keine Beschlüsse zur Schließung.
Zur Lage der Partikeltherapie bzw. der MIT in Marburg:
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat alle mit dem Land Hessen getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Partikeltherapie vollständig erfüllt. Es besteht deshalb keine Betriebspflicht mehr.
Im Ãœbrigen habe ich im Interview mit der Oberhessischen Presse nichts inhaltlich Neues gesagt. Auf Frage der Redaktion habe ich lediglich geantwortet, was allen am MIT bekannt ist: Zu Fragen der medizinischen Indikation und der Ersatzteilversorgung kommt nun das Thema der Energieknappheit.
In den letzten Jahren mussten wir – wie Sie wissen – feststellen, dass der Betrieb dieser Anlage deutlich erschwert wird. Auf der einen Seite hat der Hersteller Siemens Healthineers die Weiterentwicklung der Anlage eingestellt. Damit werden mittelfristig Ersatzteile schwieriger oder nicht mehr zu bekommen sein. Niemand kann daher – unabhängig von der Frage der Finanzierung – eine unbefristete Garantie für den Fortbestand und den Weiterbetrieb dieser Anlage geben.
In der Anlage haben seit deren Inbetriebnahme leider deutlich weniger Patienten eine Bestrahlung erhalten, als wir uns alle gedacht und erhofft hatten. Damit ist die Anlage zum einen trotz aller Bemühungen unserer hochqualifizierten Mitarbeitenden defizitär, zum anderen ist ein technisches Ende nicht ad infinitum aufschiebbar, weil eben die Technik nicht fortentwickelt wird und daher nicht dauerhaft zur Verfügung stehen wird.
Aktuell kommt Folgendes hinzu: Der Betrieb dieser Anlage benötigt extrem viel Energie. Angesichts der aktuellen Energieknappheit führt dies nicht nur zu massiv steigenden Kosten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Energieeinsparungsaufrufe durch führende Politiker stellt sich die Frage, ob man den Fortbetrieb dieser Anlage diskutieren sollte. Die in den letzten Tagen verschiedentlich geäußerten Sorgen der Stromnetzüberlastungen (strombetriebene Heizlüfter als „Gasheizungsersatz“) müssen auch in unsere Abwägungen einfließen.
In diesen Rahmenbedingungen haben wir der Landesregierung angeboten, die Partikeltherapieanlage weiter zu betreiben, solange dies technisch möglich ist. Dafür ist es aber notwendig, dass das Land Hessen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und dem UKGM – so wie es bei allen anderen Krankenhäusern auch der Fall ist und gesetzlich vorgeschrieben ist – angemessene Fördermittel zur Verfügung stellt. Fördermittel müssen auch für die Partikeltherapieanlage zur Verfügung stehen, weil ansonsten die Mitarbeitenden der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH in einem weiteren Punkt schlechter gestellt werden als die Mitarbeitenden anderer Kliniken und das durch die MIT Anlage verursachte Defizit ausgleichen müssten.
Wir haben dem Land auch angeboten, die Anlage für einen symbolischen Kaufpreis zu übernehmen und in eigener Regie weiter zu betreiben. Zu diesem Angebot stehen wir nach wie vor.
Kontakt:
RHÖN-KLINIKUM AG
Unternehmenskommunikation | T. +49 9771 65-12100
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