Organspende
Vorbildliches Organspende-Engagement – Zentralklinik erhält Auszeichnung
Vorbildliches Organspende-Engagement – Zentralklinik erhält Auszeichnung
Die Zentralklinik Bad Berka wurde am 29. Mai 2024 in Dresden als einziges Thüringer Krankenhaus für ihr vorbildliches Engagement auf dem Gebiet der Organspende ausgezeichnet.
Mit dem Preis wurde der hohe persönliche Einsatz der Ärzte und Pflegekräfte im medizinisch und menschlich anspruchsvollen Organspendeprozess geehrt. „Unser gesamtes Team aus Ärzten und Pflegekräfte trägt dazu bei, dass unsere Aufgaben als Entnahmekrankenhaus zuverlässig erfüllt) werden. Deswegen ist dieser Preis ein Preis für alle. Die Aufgaben, die hier zu erfüllen sind, sind anspruchsvoll, aber auch seelisch belastende Herausforderungen. Uns ist es wichtig, bei unserer Arbeit alles zu tun, um auch die Angehörigen der Spender zu unterstützen. Die Angehörigen sind immer umfänglich über die Schwere der Verletzung oder der Erkrankung informiert und müssen auch stets in alle Abläufe der Organspende involviert sein. Sie können während der gesamten Behandlung oft auch rund um die Uhr am Krankenbett bleiben und werden fürsorglich von allen Mitarbeitern durch die schwere Zeit begleitet“, erklärt Dr. Jan Köditz, Transplantationsbeauftragter der Zentralklinik und Oberarzt am Zentrum für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin.
In der Zentralklinik und auch in den anderen Krankenhäusern sind die Transplantationsbeauftragten die wichtigsten Ansprechpartner bei der Koordination einer möglichen Organspende.
Während der hochkomplexen Behandlung kritisch erkrankter oder verunfallter Patienten dürfen Ärzte und Pfleger den drohenden Hirntod, den nicht umkehrbaren Ausfall aller Gehirnfunktionen, bei Patienten mit schwerer Hirnschädigung nicht übersehen. Die Diagnose des Hirntodes ist gleichzusetzen mit dem Versterben des Patienten. Doch nur, wenn der Hirntod einwandfrei nach den Vorgaben der Bundesärztekammer diagnostiziert und bestätigt wurde, kann ein Patient, dessen übrigen lebenswichtigen Organfunktionen wie die Atmung und Kreislauf noch durch Gerätemedizin aufrechterhalten wird, seine Organe spenden.
Bei Patienten, die zu Lebzeiten keinen Organspendeausweis ausgefüllt haben, keinen Hinweis in der Patientenverfügung niedergeschrieben haben oder keinen Eintrag ins neue Organspenderegister erstellt haben, müssen Ärzte und Pflegekräfte in ausführlichen Angehörigengesprächen den Wunsch des Patienten bezüglich der Organspende herausfinden. Der oder die nächsten Angehörigen müssen sich dann anhand der Wertvorstellungen des Patienten oder zu Lebzeiten geführten Gesprächen mit ihm entscheiden, ob Einwände gegen eine Organspende vorliegen. Sie müssen einwilligen, ob und welche Organe gespendet werden. Eine Organentnahme kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn der Hirntod sicher festgestellt und die Einwilligung vorliegt.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auch die Deutsche Stiftung Organspende – die DSO – informiert werden, mit deren Hilfe und Koordination der weitere Prozess stattfindet.
„Nach einigen Wochen erfahren wir als Entnahmekrankenhaus, ob ein oder mehrere Patienten transplantiert wurden. Ob die Organempfänger von Ihrer Krankheit genesen konnten, Hoffnung geschöpft haben und z. B. wieder in ihren Alltag zurückkehren – also die positiven Aspekte unseres Tuns – erfahren wir leider nicht. Daher freuen wir uns über die Würdigung unserer verantwortungsvollen Arbeit für die Patienten, die auf eine Organtransplantation warten – eine Arbeit, die leider auf der eher traurigen Seite der Transplantationsmedizin stattfindet“, so der Transplantationsbeauftragte.
Deutschlandweit warten rund 10.000 Menschen auf eine Transplantation. Jeder Spender kann Menschen mit schweren Erkrankungen helfen und das Leben verlängern.